BbP stimmt bestimmten Punkten im KJSG-Entwurf zu

Trotz aller substanzieller Kritik: Einige Punkte im Kabinettsentwurf zum neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sind durchaus sinnvoll – etwa die neuen Anforderungen an den Hilfeplanprozess, der Rechtsanspruch leiblicher Eltern auf Beratung und die Vorschläge, wie das Kinderbedürfnis nach einem stabilen Lebensort gestärkt werden kann.

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. hat sich der Stellungnahme des PFAD-Bundesverbands zu diesem Thema angeschlossen. Das Schreiben finden Sie hier als PDF [246 KB].

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