Stellungnahme des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. zum Fall Shaimaa in Hamburg

Zum Fall des Kindes Shaimaa in Hamburg nimmt der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. wie folgt Stellung:

„Dass eine Jugendschutzbehörde mit Polizeigewalt, aber ohne richterlichen Beschluss, ohne Gefahr im Verzug, ohne Absprachen mit Beteiligten, ohne Hilfeplanung und noch dazu mitten in einem laufenden Gerichtsverfahren um das Sorgerecht den Lebensmittelpunkt eines in Obhut genommenen Kindes um rund 100 Kilometer verlegt, ist absolut inakzeptabel. Selbst ein schwerstmehrfachbehindertes, intensivpflichtiges Kind baut lebenswichtige Bindungen zu seinen Bezugspersonen auf und ist kein Spielball, der beliebig von Ort zu Ort geworfen werden kann. Es hat zudem ein Recht auf Kontakt zu seinen leiblichen Eltern, solange dies kein Gericht verbietet.

Darüber hinaus ist das Kind in diesem Fall ohne Not aus einem funktionierenden System aus Bereitschaftspflegefamilie, Pflegedienst und freiem Träger, das von den leiblichen Eltern unterstützt wurde, herausgerissen worden. Auch ein behindertes Kind hat nach der UN-Kinderrechtskonvention, die seit 1992 auch in Deutschland gilt, das Recht, in einer Familie aufzuwachsen. Eine Pflegefamilie ist – zumal wenn sie von den leiblichen Eltern unterstützt wird – für den Bindungsaufbau eine bessere Alternative als eine stationäre Einrichtung.“

Waltraud Timmermann,
Stellvertretende Vorsitzende Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) ist eine Selbsthilfevereinigung von Pflegeeltern, die sich für Pflegekinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen engagieren. Er wurde 1983 gegründet und hat bundesweit derzeit 530 Mitgliedschaften, darunter fast 500 Familien mit über 1.000 Pflegekindern unter 18 Jahren. Zentrales Anliegen ist die Vermittlungshilfe von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Pflegefamilien. Nach der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, in einer Familie aufzuwachsen. Der BbP ist als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt und vertritt die Interessen behinderter Pflegekinder und ihrer Pflegeeltern auch im politischen, sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Bereich.

Hier finden Sie die Stellungnahme als PDF [39 KB].

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