Appell für inklusive Lösung: Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche aus einer Hand

Für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung oder mit (drohender) seelischer Behinderung ist in Deutschland die Kinder- und Jugendhilfe zuständig (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII), für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und sogenannter geistiger Behinderung die Sozialhilfe (nach dem Sozialgesetzbuch XII).

Wir fordern eine Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen. Behinderte Kinder sind in erster Linie Kinder!

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. gehört mit zahlreichen weiteren Verbänden, Interessengruppen und Einzelpersonen zu den Erstunterzeichnern eines Appells an Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundessozialministerin Andrea Nahles, um die Gesetzgebung entsprechend zu ändern.

Wenn Sie diesen Appell unterstützen möchten, finden Sie hier den entsprechenden Link.

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