Nach dem Austausch im Ministerium scheint das neue Gesetz zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe erneut an einem Tiefpunkt
Von Kerstin Held
Das Bundesfamilienministerium hatte auf 1. Juni 2026 zu einem Austausch über die Pflegekinderhilfe nach Berlin eingeladen. Daran nahmen auch unsere beiden Vorsitzenden, Kerstin Held und René Brenczek, teil. Zuvor hatten sich die verschiedenen Teilnehmenden online auf den Termin vorbereitet. Es wurden Kernthemen gesammelt, um die größtmögliche Schnittmenge zu erkennen und Kontroversen im Vorfeld offen begegnen zu können.
Die Tagesordnung für diesen Termin wurde uns kurzfristig zugestellt und deutete auf einen Dialog hin, der sich durchaus nach Wiederholung anfühlte. Wir hatten mit mehr Fundament gerechnet. Nichtsdestotrotz ließen wir uns auf diesen Termin ergebnisoffen ein. Es fand sich eine etwa 40-köpfige Gruppe im Ministeriumsgebäude in der Glinkastraße ein, bestehend aus Selbsthilfe, Selbstvertretung, kommunaler Vertretung, Landkreistag, Verbänden und Jugendämtern.
Dr. Carolin Söfker, Leiterin des Referats Recht in der Kinder- und Jugendhilfe, begrüßte uns mit der Nachricht, dass Bundesfamilienministerin Karin Prien ihre Teilnahme an dem Termin abgesagt hat, und bat um Verständnis der Teilnehmenden. Es müssten eben Prioritäten gesetzt werden, die politische Dynamik habe bedauerlicherweise zu dieser Absage geführt. Im Stillen hatten wir bereits im Vorfeld damit gerechnet.
Es folgte ein Vortrag von Dr. Thomas Mühlmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik des Forschungsverbundes Deutsches Jugendinstitut/TU Dortmund, zu Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik zur Vollzeitpflege. Hier wurde erneut deutlich, dass Kinder mit Behinderung keine Aufmerksamkeit bekommen haben und deren Erhebung als „Nichtzuständigkeit“ der Kinder- und Jugendhilfe erklärt wurde. Aber wenn die inklusive Lösung da sei, würde man sie ja erfassen.
Unsere Vorsitzende wies darauf hin, dass der Elefant im Raum steht und eine Erfassung nach dem Übergang zu spät ist. Man hat doch die Erfahrungen der Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen und sollte daraus gelernt haben. Als hier die Zuständigkeit von den Kommunen zu den Verbänden der überörtlichen Trägerschaft wechselte, wurde deutlich, dass man mit einer viel zu geringen Fallzahl kalkuliert hatte. Es kam zu massiven Überlastungen und unhaltbaren Bearbeitungszeiten. Am Ende hatten die Kinder das Nachsehen. Dem wurde zugestimmt, aber es gäbe hier aktuell keinen Lösungsansatz.
Kerstin Held fragte weiter nach, warum man in der Datenerhebung zum Verbleib von jungen Volljährigen nicht das Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes erkennen kann, denn dies hätte deutliche Auswirkungen auf diese Zahlen. Dies habe man zum Zeitpunkt der Datenerhebung nicht berücksichtigt.
Beide Eingebungen und die vieler anderer Teilnehmender wurden dankend angenommen und als Anregung mitgenommen – ernüchternd, wenn man bedenkt, dass der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. seit 2012 die Statistik hinterfragt und echte Zahlen fordert. Denn ein Kind in einer Pflegefamilie ist zuerst ein Kind in einer Pflegefamilie, dann erst kommt die Behinderung. Diese Zahlen sind für uns nicht repräsentativ!
Im Folgenden wurden wir dann in unseren Tischgruppen, die nach Farben sortiert waren, mit der Erarbeitung von Grundthemen in der Pflegekinderkinderhilfe beauftragt. Dies löste bei Vielen Unmut aus, da diese Themen bereits über Jahre hinweg erarbeitet worden sind – so z.B. im Dialogforum Pflegekinderhilfe, in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter oder in unserem Beteiligungsprozess zur inklusiven Pflegekinderhilfe und jetzt dem Bundesforum Inklusive Pflegekinderhilfe.
Trotzdem ließen sich alle Beteiligten erneut auf diese Themen ein. Wir ließen jedoch nicht aus, dass wir das Gefühl haben, immer wieder von vorne beginnen zu müssen. Wir vergewisserten uns beim Ministerium und dem begleitenden Institut (SPI), dass alle bisherigen Dokumentationen hoffentlich noch existierten, was deutlich bestätigt wurde. Wir haben auf die Rückfrage verzichtet, warum wir das dann nochmal aufarbeiten, und haben die Ergebnisse der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Petra Bahr vorgestellt. Frau Bahr nahm statt der Ministerin für etwa eine Stunde an dem Austausch teil.
Frau Bahr berichtete von sich selbst und ihren Erfahrungen als Pflegemutter im System und stellte damit Basisnähe her. Mit ihrer ehemaligen Tätigkeit als Bischöfin untermauerte sie den Aspekt der Zwischenmenschlichkeit und Nächstenliebe, warb aber für einen klaren Blick auf die Pflegeeltern. Man sei kein Held oder keine Heldin, wenn man ein Kind aufnehme, sondern ein Mensch mit einem Bindungsangebot und -anspruch. Eine Verklärung in die eine oder andere Richtung helfe keinem. Realistische Ansätze seien wichtig.
Sie äußerte ebenfalls deutlich ihren Unmut über das „durchgestochene Papier“ aus den sozialpolitischen Beratungen und machte damit aus unserer Sicht denselben Fehler wie ihre Ministerin zuvor in ihrer Rede beim Empfang des Bundesbehindertenbeauftragten. Anstelle von Vorwürfen wäre aus Sicht der Betroffenen vielmehr eine Entschuldigung fällig, dass nun herausgekommen ist, dass ohne sie über sie geheim „verhandelt“ worden ist.
Wir können die Empörung über die Lücke im politischen System verstehen, aber nicht die Erwartungshaltung, dass wir diesen Ärger womöglich auch noch teilen. Unsere Rolle in diesem Geschehen ist eine andere: Unsere Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Behinderung werden in ihren Teilhabechancen bedroht – egal, woher die Information kommt! Professor Dr. Ludwig Salgo hat noch einmal deutlich das Recht auf Transparenz eingefordert und benannt.
Es kam in dem Austausch zu großen Irritationen, da vorschnelle Aussagen zu existentiellen Ängsten führten. Der aktuelle Reformprozess scheint herausfordernder zu sein als alle vorangegangenen. Obwohl diese geplante Änderung eines Bundesgesetzes eine beispielhafte Beteiligung von Vertreter*innen aller Bereiche über Jahre hinweg ermöglicht hat, könnte die Uneinigkeit aktuell nicht größer sein. Viele Verbände und große Träger, die einmal für die inklusive Kinder- und Jugendhilfe waren, sind es nicht mehr. Sie fürchten massive Einbrüche durch Kürzungen.
Aus unserer Sicht ist diese Haltung fatal, denn die Kürzungen kommen dann an anderer Stelle. Eine Abwendung des dringend erforderlichen Reformprozesses verhindert nicht die Leistungsverluste an anderer Stelle. Vielmehr müssen hier Transparenz und ein offener Dialog gesichert sein. Die kürzliche Länderbefragung auf der Jugend- und Familienministerkonferenz am 21. und 22. Mai 2026 in Frankfurt machte die Gefährdungslage der inklusiven Lösung deutlich, so dass die geplante Ressortabstimmung des Gesetzesentwurfs auf Grund von Überarbeitungsverpflichtung nun verschoben ist.
Es ist schwer auszuhalten und ebenso schwer aufrechtzuerhalten.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder hat dem Referat nochmal deutlich zu verstehen gegeben, dass es keinen Plan B für unsere Kinder mit Behinderung gibt. Sie müssen endlich sichtbar werden, damit sie durch die Unterbringung im Kinder- und Jugendhilfegesetz Rechte, Schutz, und echte Teilhabe als Kind erfahren können. Wir sagten dem Ministerium, trotz unserer emotionalen Betroffenheit zur aktuellen Lage, unsere Mitarbeit weiterhin zu. Aufgeben ist keine Option!
Das Programm wurde nach diesem bewegenden Einbruch in der Tagesordnung nach einer Pause auf unser Anraten hin geändert. Wir konzentrierten uns in der verbleibenden Stunde auf die Sammlung von Forderungen und Kernpunkten, die im Reformprozess für Pflegekinder und ihre Familien wichtig sind. Wir möchten hier einige davon nennen:
- Stärkung der Selbstvertretungsstrukturen
- Inklusiver Kinderschutz
- Zusammenarbeit mit den Eltern fördern / Herkunftsfamilienbegleitung und Beratung
- Entlastung von Pflegefamilien
- bundeseinheitliche Rahmenbedingungen
- Qualifikation aller Beteiligten, besonders der Pflegeeltern
- Elterngeld (Bundeselterngeld) und Altersvorsorge
- Qualifikation von freien Trägern / Vergabe von Betriebserlaubnis
- „Schnittstellenbereinigung“ zwischen ASD und PKD
- Antrags- und Beschwerderecht für Pflegeeltern
- Bessere sozialmedizinische und gesundheitliche Anamnese zum Kind vor Vermittlung
- mehr Handlungsbefugnis in Bereitschaftspflege
Diese und viele mehr standen am Ende auf der Liste des Referats.
„Danke, dass Sie da waren und diesen Termin, zum Teil auf eigene Kosten, auf sich genommen haben. Wir wissen das sehr zu schätzen. Kommen Sie gut nach Hause und bleiben Sie zuversichtlich!“, waren die verabschiedenden Worte des Referats.
Etwas schwermütig und sichtlich emotional erschöpft machten sich unsere Vorsitzenden auf dem Weg zum Hauptbahnhof. Dieser führte durch das Regierungsviertel. Dort, wo wir sonst immer motiviert bis ehrfürchtig entlanggegangen sind, fühlten wir plötzlich unsere Kinder nicht mehr gesehen.