Corona-Kinderbonus steht auch Pflegeeltern zu

Pflegeeltern, die für ihre Pflegekinder kindergeldberechtigt sind, erhalten auch den sogenannten Kinderbonus nach dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz. Dieser beträgt im September 2020 einmalig 200 Euro und im Oktober noch einmal 100 Euro.

Der Zuschuss von insgesamt 300 Euro, der zusammen mit dem Kindergeld ausbezahlt wird, darf nicht vom Jugendamt oder einem freien Träger beansprucht und auch nicht mit dem Pflegegeld verrechnet werden. Darauf weist die Seite Moses Online hin und verweist auf das Institut DIJuF für detailliertere Informationen.

Die gesamte Meldung von Moses Online finden Sie hier.

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