„Ein Meilenstein auf dem Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe“: Stellungnahme der BbP-Vorsitzenden Kerstin Held zum neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Heute hat das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) die erste Hürde genommen: Das Bundeskabinett hat dem überarbeiteten Gesetzentwurf zugestimmt. Wenn Bundestag und Bundesrat ebenfalls zustimmen, könnte es im Frühsommer 2021 in Kraft treten.

Dazu sagt die Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V., Kerstin Held:

Als vor etwas über einem Jahr der Beteiligungsprozess „Mitreden – Mitgestalten“ mit einer Auftaktveranstaltung startete, dachte ich bei mir: „Ein Jahr, das kann nicht funktionieren.“

Ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz mit den Schwerpunkten mehr Kinderschutz, Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen und Hilfen aus einer Hand (Inklusion) scheint jetzt in nicht mehr so weiter Ferne, und das macht mir persönlich Hoffnung.

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. hat den Beteiligungsprozess auf Augenhöhe erlebt. Die Zusammenarbeit mit den Verbänden und dem Referat 512 (Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe) im Bundesfamilienministerium war wertschätzend und konstruktiv. Ich selbst war in drei Arbeitsgruppen des Bundes als Expertin gefragt und konnte die Belange der Pflegefamilien mit Kindern mit Behinderung vertreten. Zum Schluss konnte sogar die umstrittene Formulierung zum § 1696 Abs. 3 BGB zur Rückführung in die elterliche Obhut trotz potenzieller Gefährdung abgewendet werden. Diese und andere Änderungen im Entwurf sind sicherlich all denjenigen zu verdanken, die sich für die Rechte und das Wohlergehen der Kinder nachdrücklich einsetzen.

Dass ein 150 Seiten starker Gesetzentwurf zur wesentlichen Verbesserung der Situation der rund 21 Millionen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland in dieser kurzen Zeit gelungen ist, haben wir auch der guten Zusammenarbeit aller und besonders einer, aus meiner Sicht, sehr fähigen, souveränen und mutigen Ministerin Giffey zu verdanken. Sie hat im Wesentlichen durch ihre Art dieses „Flaggschiff“, wie sie es berechtigterweise selbst nennt, in gute und verständliche Bahnen gelenkt.

Auch wenn nicht alles zu unserer Zufriedenheit geregelt werden konnte und die Kinder mit Behinderung in Pflegefamilien nun noch länger auf Rechtssicherheit und gute Rahmenbedingungen warten müssen, so ist es ein Meilenstein auf dem Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.

Der Weg zum Ziel ist noch sehr lang. Bis dahin wird es weiterhin zu vielen Irritationen, zu Unordnung und auch zu Fehlentscheidungen kommen. Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. hat die besonderen Interessen und Bedarfe der Kinder mit Behinderung in Pflegefamilien verankert und wird unermüdlich für die Kinder und deren Familien wachsam im Einsatz bleiben.

Nun hoffen wir, dass der Entwurf zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz die nächsten Hürden schafft und die Länder im Sinne der Inklusion mitgehen werden. Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. nimmt jederzeit Anregungen zum Thema an.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey stellt den Entwurf für das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vor. [Foto: BMFSFJ]
Mehr zu den Inhalten des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes steht auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums, auch der aktuelle Text des Gesetzentwurfs.

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