Was Kinder und Jugendliche mit Behinderung für ein gutes Ankommen in einer Pflegefamilie brauchen
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Der Selbstvertretungsrat des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder konnte aufgrund der Unterstützungsbedarfe seiner Mitglieder nicht am digitalen Beteiligungsformat teilnehmen. Um dennoch eine Beteiligung zu ermöglichen, wurden die Positionen des Selbstvertretungsrates in einem eigenen barrierearmen Beteiligungsprozess erarbeitet und werden mit dieser Stellungnahme eingebracht.

Was Kinder und Jugendliche mit Behinderung für ein gutes Ankommen in einer Pflegefamilie brauchen
1. Sicherheit und Zugehörigkeit sind wichtiger als perfekte Organisation
Die Mitglieder des Selbstvertretungsrates beschreiben übereinstimmend, dass ein gutes Ankommen in einer Pflegefamilie vor allem davon abhängt, ob sie sich willkommen, angenommen und sicher fühlen.
Willkommen sein bedeutet für sie nicht in erster Linie, dass organisatorische Abläufe funktionieren. Entscheidend sind vielmehr die Erfahrungen im Alltag: Menschen, die freundlich begrüßen, zuhören, Zeit haben, Nähe zulassen und Interesse zeigen. Liebevolle Zuwendung, gemeinsame Aktivitäten, Verlässlichkeit und das Gefühl, dazuzugehören, werden als besonders wichtig beschrieben.
Viele junge Menschen betonen außerdem die Bedeutung von Geschwistern, Freundschaften und anderen verlässlichen Beziehungen. Sie wünschen sich Menschen, die bleiben, auch wenn es Schwierigkeiten gibt.
„Liebe kann man nicht lernen, alles andere schon!“
(Aurel, 18 Jahre)
Sicherheit entsteht aus ihrer Sicht durch vertraute Bezugspersonen, einen geschützten Rückzugsort, Orientierung im Alltag und die Gewissheit, dass sie mit ihren Bedürfnissen ernst genommen werden.
Für die inklusive Pflegekinderhilfe bedeutet dies: Eine gelingende Vermittlung kann nicht allein an organisatorischen Kriterien gemessen werden. Entscheidend ist, ob Kinder und Jugendliche die Möglichkeit erhalten, Vertrauen aufzubauen und sich als Teil einer Familie zu erleben.
2. Übergänge brauchen Zeit, Vorbereitung und Transparenz
Die Mitglieder des Selbstvertretungsrates berichten von vielfältigen Ängsten, die mit dem Wechsel in eine neue Familie verbunden sein können.
Viele Kinder wissen nicht, was auf sie zukommt. Sie fragen sich, wer die neuen Bezugspersonen sein werden, ob sie dort willkommen sind und ob ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden. Hinzu kommt das Gefühl, wenig Einfluss auf die Situation zu haben.
Gerade für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind Übergänge häufig mit zusätzlichen Anforderungen verbunden. Medizinische Versorgung, Pflege, Hilfsmittel, Therapien, Mobilität, Kommunikation und Barrierefreiheit müssen sorgfältig vorbereitet werden. Gleichzeitig benötigen Kinder Zeit, um Vertrauen aufzubauen und sich auf Veränderungen einzustellen.
„Ich habe Angst, dass die Menschen einfach etwas machen, was ich nicht will.“
(Richard, 13 Jahre)
Aus Sicht des Selbstvertretungsrates sind Vermittlungen deshalb keine schnellen Verwaltungsprozesse. Sie sind sensible Übergänge, die ausreichend Zeit, Geduld und eine individuelle Vorbereitung erfordern.
Kinder und Jugendliche müssen verstehen können, was geschieht, warum Entscheidungen getroffen werden und welche Menschen künftig eine wichtige Rolle in ihrem Leben spielen werden.
3. Kinder mit Behinderung wollen als Kinder gesehen werden
Ein zentrales Anliegen der Mitglieder des Selbstvertretungsrates ist die Forderung, nicht auf ihre Behinderung reduziert zu werden.
Die jungen Menschen machen deutlich, dass sie Wünsche, Gefühle, Interessen, Hoffnungen und Sorgen haben wie andere Kinder auch. Sie möchten als eigenständige Persönlichkeiten wahrgenommen und nicht ausschließlich über Diagnosen, Einschränkungen oder Unterstützungsbedarfe definiert werden.
„Mein Normal ist eben anders normal, aber nicht falsch.“
(Ashley, 9 Jahre)
Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass jedes Kind unterschiedlich ist. Inklusion bedeutet daher nicht Gleichbehandlung im Sinne gleicher Lösungen für alle, sondern die Anerkennung individueller Bedürfnisse und Lebenslagen.
Die Mitglieder des Selbstvertretungsrates wünschen sich eine Haltung, die ihre Fähigkeiten wahrnimmt, ihre Rechte respektiert und ihre Individualität anerkennt.
Für die inklusive Pflegekinderhilfe bedeutet dies, Kinder mit Behinderung nicht als „besondere Fälle“, sondern als Kinder mit denselben Bedürfnissen nach Zugehörigkeit, Entwicklung, Schutz und Beteiligung zu betrachten.
4. Beteiligung und Barrierefreiheit sind Voraussetzungen für Inklusion
Die Mitglieder des Selbstvertretungsrates betonen, dass Kinder und Jugendliche bei Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, beteiligt werden müssen.
Beteiligung bedeutet für sie mehr als die Möglichkeit, eine Meinung zu äußern. Sie bedeutet, dass ihre Sichtweisen ernst genommen werden und tatsächlich Einfluss auf Entscheidungen haben können.
Voraussetzung dafür sind barrierefreie Beteiligungsformen. Informationen müssen verständlich vermittelt werden. Kommunikationswege müssen an unterschiedliche Bedürfnisse angepasst werden. Räumliche, sprachliche und kommunikative Barrieren müssen abgebaut werden.
Die Erfahrungen der jungen Menschen zeigen, dass Ausgrenzung häufig nicht durch ihre Behinderung entsteht, sondern durch fehlende Zugänglichkeit von Angeboten und Entscheidungsprozessen.
„Auch wenn ich ein Baby war, hatte ich Gefühle!“
(Elias, 11 Jahre)
Der Selbstvertretungsrat versteht Beteiligung deshalb als grundlegendes Recht und nicht als freiwillige Ergänzung professionellen Handelns.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind Expertinnen und Experten ihres eigenen Lebens. Ihre Erfahrungen und Einschätzungen stellen eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der inklusiven Pflegekinderhilfe dar.
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Die Stellungnahme ist Teil der Aktivitäten des Bundesforums Inklusive Pflegekinderhilfe und erscheint in der nächsten Ausgabe unserer Zeitschrift mittendrin.