Stellungnahme zum neuen Bundesteilhabegesetz

„In Deutschland finden noch immer die meisten Kinder mit Behinderungen, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, Aufnahme in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe. Dies ist auf fehlende gesetzliche Bestimmungen zurückzuführen“, schreibt der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. in einer Stellungnahme zur Berücksichtigung von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien im neuen Bundesteilhabegesetz.

Der BbP ruft deshalb alle Mitglieder der Arbeitsgruppe zum neuen Bundesteilhabegesetz auf, sich für entsprechende Regelungen einzusetzen.

Konkret fordert der BbP:

> Die notwendigen Unterstützungsleistungen und Hilfen für Kinder mit Behinderungen müssen im zukünftigen Bundesteilhabegesetz festgeschrieben werden.

> Kinder mit Behinderungen sind gegenüber Kindern ohne Behinderung gleichberechtigt und haben einen Anspruch auf Erziehung, also ein Recht darauf, Hilfen aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zu erhalten. Artikel 7 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention muss endlich umgesetzt werden.

Die gesamte Stellungnahme gibt es hier als PDF [56 KB].

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