Bereitschaftspflege-Netzwerk: Informationen für Ämter

Mit dem Projekt „Noteingang“ unterstützen wir Jugendämter und Eingliederungshilfen dabei, Bereitschaftspflegestellen für Kinder mit Behinderung zu finden.

Wie es geht

Das Verfahren funktioniert ähnlich wie bei unserer bisherigen Vermittlungshilfe: Wir geben Ihre Anfrage in unseren Pool von Bewerberfamilien, die sich für die Bereitschaftspflege eines Kindes mit Behinderung oder chronischer Krankheit interessieren. Alle Bewerberinnen und Bewerber haben unsere Bewerbungsunterlagen vollständig und korrekt eingereicht.

Sobald Ihre Anfrage auf Interesse stößt, vermitteln wir den Kontakt zwischen Ihnen und der Bewerberfamilie bzw. Pflegestelle. Alle weiteren Absprachen und Entscheidungen treffen Sie untereinander auf direktem Weg. Für Beratungsanfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.

Wer verantwortlich ist

Mit der Vermittlungshilfe von Kindern mit Behinderung in Pflegestellen hat der BbP fast vierzig Jahre Erfahrung. Das besondere am Projekt „Noteingang“ ist, dass es hierbei um Bereitschaftspflege und kurzfristige Inobhutnahmen geht. Wie bei unserer bisherigen Vermittlungshilfe gilt auch in diesem Fall:

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. kann weder dafür garantieren, dass ein Pflegeverhältnis zustande kommt, noch kann er für mögliche Folgen haften. Rechtlich zuständig und verantwortlich ist immer das jeweilige Amt, das ein Pflegekind in die Obhut einer Pflegefamilie gibt.

Mehr über unsere bisherige Vermittlungshilfe lesen Sie hier.