„Ein wichtiger Schritt“: Stellungnahme der BiP zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Ende August 2020 hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt. Gemeinsam mit unseren Partnerverbänden in der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) haben wir dazu heute folgende Stellungnahme eingereicht:

„Ein wichtiger Schritt für den Schutz von Kindern“

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Logo der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) Die Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP) ist das gemeinsame Sprachrohr von PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V., dem Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und der AGENDA Pflegefamilien. Wir setzen uns bundesweit für die Belange von Pflege- und Adoptivkindern und ihren Familien ein.

Bei unserer Tätigkeit haben wir es häufig mit Kindern zu tun, die vernachlässigt oder misshandelt oder Opfer von sexueller Gewalt wurden. Es ist immer wieder dramatisch zu erfahren, wie schutzlos sie Erwachsenen gegenüberstehen.

Wir begrüßen den Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 31. August 2020 vorgelegt hat, deshalb ausdrücklich. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Es sollte möglichst schnell beschlossen werden.

Wir begrüßen insbesondere, dass Familienrichterinnen und -richter künftig spezielle Zusatzqualifikationen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kenntnisse der Psychologie und in der Kommunikation mit Kindern nachweisen müssen. Familienrichterinnen und -richter müssen verpflichtet sein, adäquate Fremdgutachten einzuholen, wenn ihre Kenntnisse zu Verhaltensweisen von Kindern mit Behinderung oder chronischen Krankheiten nicht denen entsprechen, die im jeweiligen Einzelfall nötig sind.

Ebenso begrüßen wir die Verpflichtung der Gerichte, Kinder angemessen anzuhören, sowie die Qualitätsanforderungen an Verfahrensbeistände.

Derzeit sind wir immer wieder entsetzt darüber, dass Gerichte in der Praxis bei Pflegekindern oftmals – auch gegen ihren ausdrücklichen Wunsch – Besuchskontakte mit den Tätern – meist sind dies Väter – anordnen. Selbst wenn diese Kontakte in Begleitung des Jugendamtes stattfinden, ist es für Kinder, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind, unerträglich und retraumatisierend, dem Täter immer wieder gegenüberstehen zu müssen.

Und nicht zuletzt begrüßen wir ebenfalls explizit, dass die Fristen für die Löschung relevanter Tatbestände aus dem erweiterten Führungszeugnis deutlich verlängert werden. Es muss verhindert werden, dass Menschen mit entsprechenden Vorstrafen die Möglichkeit bekommen, sich als Pflegeeltern zu bewerben. Dies würde sonst bedeuten, sie holen sich ihre Opfer ins Haus.

Hier finden Sie die Stellungnahme als PDF [667 KB].

Mehr über die BiP steht hier.

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