Pilotprojekt Bereitschaftspflege-Netzwerk

Bundesweite Vermittlungshilfe für Pflegekinder mit Behinderung in Bereitschaftspflege startet im Juni 2023

Ziel des Projektes ist der Aufbau und die Verstetigung eines bundesweiten Netzwerks von Bereitschaftspflegestellen für Kinder mit Behinderung, welches auch über die Laufzeit des Pilotprojektes hinaus die Möglichkeit bietet, bundesweit Vermittlungshilfe im Rahmen der Bereitschaftspflege für Kinder mit Behinderung zu leisten.

Bereitschaftspflege ist weit mehr als eine kurzfristige Notaufnahme. Jedes Kind hat ein Recht auf Familie! Das gilt auch in Notsituationen. Kinder mit Behinderung kommen derzeit eher über Kliniken und Pflegeheime in Bereitschaftsstellen. Eine solche Notfallmaßnahme wird oft weder Kind noch Einrichtung gerecht. Eine familiäre Struktur unter besonderen Bedingungen ist ein guter Ort zur Perspektivklärung. Wenn ein Kind gut beobachtet, aufmerksam liebevoll begleitet und sein Bedarf im familiären Kontext erkannt wird, ist eine verlässlichere Zukunftsplanung möglich.

  • Sie sind eine überprüfte Pflegefamilie / Bereitschaftspflegestelle und können sich vorstellen, für die kurzfristige Inobhutnahme eines Kindes mit Behinderung bereitzustehen können? Dann würden wir Sie gerne für das Projekt „Noteingang“ gewinnen!
    Hier finden Sie weitere Informationen für Pflegefamilien.
  • Sie suchen als Amt oder Träger eine Pflegestelle für die kurzfristige Inobhutnahme eines Kindes mit Behinderung? Dann können Sie unsere Vermittlungshilfe zum Projekt „Noteingang“ anfragen.
    Hier stehen weitere Informationen für Ämter und Träger.

Mit der Vermittlungshilfe von Kindern mit Behinderung in Pflegestellen hat der BbP fast vierzig Jahre Erfahrung. Das besondere am Projekt „Noteingang“ ist, dass es hierbei um Bereitschaftspflege und kurzfristige Inobhutnahmen geht. Wie bei unserer bisherigen Vermittlungshilfe gilt auch in diesem Fall:

Der Bundesverband kann weder dafür garantieren, dass ein Pflegeverhältnis zustande kommt, noch kann er für mögliche Folgen haften. Rechtlich zuständig und verantwortlich ist immer das jeweilige Jugendamt, das ein Pflegekind in die Obhut einer Pflegefamilie gibt.

Mehr über unsere bisherige Vermittlungshilfe lesen Sie hier.

Und hier steht nochmal der Aufruf zum Pilotprojekt Bereitschaftspflege-Netzwerk.