Positionen

Jedes Kind braucht eine Familie – auch Kinder mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Pflegefamilien sind gerade auch für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, die nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können, die bessere Alternative zu einem Heim oder einer Intensivstation.

Für ihre besonderen Aufgaben brauchen Pflegefamilien von behinderten Kindern aber auch besondere Unterstützung. Der Bundesverband setzt sich deshalb dafür ein, dass die Rahmenbedingungen stimmen und Pflegefamilien nicht ausgenutzt werden.

Dazu veröffentlichen wir eigene Positionspapiere und engagieren uns gemeinsam mit Partnern in verschiedenen Bündnissen.

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG)

16.04.2026 – Zum Referentenentwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) hat der Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. fristgerecht die vom Bundesfamilienministerium angeforderte Stellungnahme eingereicht.

„Der BbP begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe: Sie soll rechtsklarer, verlässlicher und durchlässiger werden“, bewertet die BbP-Vorsitzende Kerstin Held den Gesetzesentwurf. „Inklusion darf dabei allerdings nicht nur auf dem Papier gut klingen und in der Praxis zu einem Weniger an Unterstützung führen.“

Konkret kritisiert der BbP vor allem drei Punkte am aktuellen Gesetzesentwurf:

  • Infrastrukturelle Leistungen können sehr hilfreich sein, dürfen aber nicht den den Anspruch eines Menschen mit Behinderung auf individuelle Hilfe in einer bestimmten Situation ersetzen.
  • Ein Zuständigkeitswechsel nach zwei Jahren, wie er bisher in der Kinder- und Jugendhilfe praktiziert wird, bedeutet für Pflegekinder mit Behinderung häufig einen Leistungsverlust und unnötige Komplikationen. Darauf sollte verzichtet werden.
  • Bei der Vermittlung eines Kindes mit Behinderung in Pflegefamilien stellt die zwingende Zustimmung des örtlichen Jugendamts häufig eine Hürde dar, die Pflegeverhältnisse verhindert. Es gibt bessere Wege, die Qualität einer Pflegestelle zu überprüfen.

Kerstin Held ergänzt: „Wir brauchen eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, aber ohne Leistungsverlust, ohne Aushöhlung individueller Ansprüche und ohne Instrumente, die Pflegekinder mit Behinderung faktisch benachteiligen. Die Bundesregierung muss jetzt dafür sorgen, dass die Ziele des Gesetzes sich in der Praxis auch tatsächlich in verlässlicher Versorgung und rechtlich durchsetzbarer Teilhabe für jedes betroffene Kind zeigen. Hierbei müssen die kommunalen und damit ausführenden Verwaltungsstrukturen mitgenommen und befähigt werden.“

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.

„Werkzeug für Entscheidungsträger“: Handreichung zur inklusiven Pflegekinderhilfe

16.12.2025 – Als Ergebnis unseres Beteiligungsprozesses zur inklusiven Pflegekinderhilfe hat der Kinder- und Jugendrat des BbP die erste bundesweite Handreichung zur inklusiven Pflegekinderhilfe bei einer Veranstaltung direkt im Bundesfamilienministerium in Berlin übergeben. „Wir geben damit Pflegefamilien, Fachkräften und politischen Entscheidungsträgern ein Werkzeug an die Hand, das aufzeigt, wie inklusive Pflegekinderhilfe konkret gestaltet werden kann“, erklärt Kerstin Held, Vorsitzende des Bundesverbands behinderter Pflegekinder e.V.

Mehr zur Handreichung finden Sie hier.

„Die Umsetzung der Reform darf nicht weiter verzögert werden“

19.06.2023 – In seiner 4. Stellungnahme zum aktuellen Beteiligungsprozess des Bundesfamilienministeriums zur Reform des SGB VIII begrüßt der BbP, dass viele der von ihm geforderten Inhalte zur Ausgestaltung des Verfahrenslotsen als Inklusionslotse inzwischen in die Diskussion aufgenommen worden sind. Überlegungen, die stufenweise Umsetzung der Reform deutlich zu verlängern, erteilt der BbP allerdings eine klare Absage: „Die aktuell zur Diskussion gestellte Aufschiebung bis 2036 lässt uns an der Ernsthaftigkeit zweifeln.“

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.

Um wie viele Kinder geht es überhaupt?

17.04.2023 – In seiner 3. Stellungnahme zum aktuellen Beteiligungsprozess des Bundesfamilienministeriums zur Reform des SGB VIII betont der BbP unter anderem ein weiteres Mal, wie wichtig endlich verlässliche Daten wären. Bis heute weiß niemand genau, wie viele Kinder mit Behinderung in die künftige inklusive Kinder- und Jugendhilfe eigentlich dazukommen. Auch die Zahl, wie viele Pflegekinder mit Behinderung es überhaupt in Deutschland gibt, wird nirgends erfasst.

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.

BbP fordert einen „differenzierten Leistungstatbestand“ in künftiger Kinder- und Jugendhilfe

13.02.2023 – Kinder und junge Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten müssen auch in der neuen inklusiven Kinder- und Jugendhilfe mit ihrem tatsächlichen Bedarf gesehen werden. Der BbP fordert deshalb im aktuellen Beteiligungsprozess des Bundesfamilienministeriums zur Reform des SGB VIII einen neuen Weg: einen „differenzierten Leistungstatbestand“, der ihrer Lebenswirklichkeit gerecht wird.

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.

Forderungen des BbP an die inklusive Jugendhilfe