Reform der Kinder- und Jugendhilfe: nur ein Anfang

Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist ein Anfang auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe – sehr viel mehr aber leider noch nicht.

SGB-VIII-Reform: Pflegekinder mit Behinderung sind wieder reingefallen! [Karikatur: BbP/Robert Gurthat]
SGB-VIII-Reform: Pflegekinder mit Behinderung sind wieder reingefallen! [Karikatur: BbP/Robert Gurthat]
Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat der vom Bundestag verabschiedeten Reform der Kinder- und Jugendhilfe zugestimmt. Sie soll Minderjährige aus einem belastenden Lebensumfeld, die in Heimen oder Pflegefamilien leben, besser schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe geben.

Inklusion als Leitgedanke

Die Reform bündelt staatliche Leistungen und Hilfen für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen in den kommenden Jahren im SGB VIII. Prinzipiell soll die Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe und die grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung verankert werden. Ab 2024 wird die Funktion eines Verfahrenslotsen beim Jugendamt eingerichtet, der als Ansprechpartner für Eltern und andere Erziehungsberechtigte fungiert.

Jetzt wird das Gesetz lektoriert und dann ganz bald verlesen. Nach Unterschrift des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier tritt dieses Gesetz dann unmittelbar in Kraft.

Wir haben demonstriert, wir haben geschrieben, wir haben veröffentlicht und direkt im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Arbeitsgruppen argumentiert. Wir finden endlich den inklusiven Grundgedanken im SGB VIII!

Viele gute Dinge sind auf den Weg gebracht. Doch für die inklusive Pflegekinderhilfe reicht es leider nicht! Nach der Reform ist vor der Reform!

Der Grundstein ist gelegt – jetzt heißt es für uns: Aufstellen und nachjustieren! (khe)

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