Leseprobe
Dieser Beitrag erschien in der Ausgabe 6/2019 des Magazins „mittendrin“. Das gedruckte Heft können Sie, solange der Vorrat reicht, hier nachbestellen.
Das Wirrwarr ist objektiv
Erkenntnisse aus unserer Fachtagung „Über Nacht erwachsen geworden?! – Wenn das Pflegekind mit Behinderung volljährig wird …“
Von Gerhard Schindler
Es war ein großes Treffen in bunt gemischter Runde mitten in Berlin: In den Räumen der Berliner Stadtmission, in Fußentfernung vom Hauptbahnhof gelegen, fand am 27. und 28. November 2019 unsere Fachtagung „Über Nacht erwachsen geworden?! – Wenn das Pflegekind mit Behinderung volljährig wird …“ statt. Über 80 Menschen aus ganz unterschiedlichen Bereichen nahmen daran teil – aus Wissenschaft und Forschung, aus der Politik, von staatlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, aus der Eingliederungshilfe und nicht zuletzt eine ganze Reihe von Pflegeeltern aus der Selbsthilfe.
Von den Fachvorträgen am ersten Tag, aber auch aus den Workshops des zweiten Tages bleiben vor allem zwei Erkenntnisse besonders hängen.
Erstens: Die Missstände im Pflegekinderwesen, die auch wir vom Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. seit Jahren kritisieren, sind nicht eingebildet, sondern bestehen tatsächlich – oder wie es die Juristin und Teilhabeforscherin Lydia Schönecker auf den Punkt brachte: „Das Wirrwarr an rechtlichen Grundlagen ist objektiv.“ Das beginnt beim fehlenden inklusiven Gedanken und hört bei extrem unterschiedlichen Leistungen für Pflegekinder mit Behinderung in der bundesweiten Praxis noch lange nicht auf. „Es ist skandalös, wieviel Zufall im System ist, und zwar aufgrund rechtlicher Unzulänglichkeiten“, sagt Lydia Schönecker dazu.
Und die zweite Erkenntnis: Nicht allein beim Übergang in die rechtliche Volljährigkeit unserer Pflegekinder bestehen große Defizite bei Regelungen und bei der konkreten Ausgestaltung von Pflegeverhältnissen. Die Probleme beginnen in der Praxis bereits mit oder sogar schon vor der Aufnahme eines behinderten Pflegekindes. In nahezu jedem bestehenden Pflegeverhältnis haben die Pflegeeltern an zahlreichen Stellen gegen Misstrauen, Missachtung und fehlende Kooperationsbereitschaft von Ämtern, Ärzten oder Richtern zu kämpfen. Unterstützung, Wertschätzung und fachkundige Beratung finden viel zu selten statt – dabei sollten sie eigentlich die Regel sein, um sich auf die Bedürfnisse und Herausforderungen der Kinder konzentrieren zu können.
An dieser Stelle passt ein Querverweis auf die Umfrage von Prof. Dr. Klaus Sarimski aus Heidelberg zur Zufriedenheit von Pflegeeltern behinderter Kinder mit der erfahrenen Unterstützung, deren Ergebnisse wir in diesem Heft ab Seite 26 abdrucken: Von 122 Pflegeeltern, die teilgenommen haben, gaben 66 Prozent an, sie hätten maßgebliche Informationen über die Entwicklungsstörung ihres Pflegekindes erst nach der Aufnahme erhalten. In 55 Prozent der Fälle habe sich die zunächst mitgeteilte Diagnose als falsch erwiesen.
So war es dann inhaltlich eine Fachtagung, die weit über das eigentliche Thema des Übergangs in die Volljährigkeit hinauswies. Gleich zu Beginn des ersten Tages brachte Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, den politischen Aspekt mit in die Diskussion. „Demokratie braucht Inklusion“, sein Wahlspruch für seine Amtszeit, passt zur aktuellen Situation der Pflegekinderhilfe, als hätte er ihn dafür gewählt. „Ich persönlich trete sehr ein für die inklusive Lösung“, erklärte Jürgen Dusel und betonte: „Es darf keinen Unterschied machen, ob ich ein Kind mit seelischer, körperlicher oder geistiger Behinderung habe.“
Dies sei zutiefst in unseren freiheitlich-demokratischen Grundwerten verankert. „Eine Gesellschaftsform ist nur dann demokratisch, wenn sie inklusiv denkt und handelt“, unterstrich Dusel. „Teilhabe, der Wert von Vielfalt, und unsere Demokratie sind zwei Seiten derselben Medaille.“ Es sei deshalb Aufgabe des Staates, nicht nur die Kinderrechtskonvention und die Behindertenrechtskonvention in geltendes Recht zu verwandeln, sondern sie auch durchsetzbar zu machen. Nur dann kämen sie auch bei den Menschen tatsächlich an. „Wenn ich die Rechte nicht durchsetzen kann, sind sie das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.“
Gerade für Familien mit behinderten Kindern gelte dies in besonderem Maße. „Ich trete bei Pflegefamilien für Gesetzesänderungen ein, damit diese unsägliche Trennung der Leistungen aufhört“, betonte Dusel. Es ginge dabei nicht um ein „nice to have“ oder etwas das „vielleicht karitativ“ oder „vielleicht human“ sei, sondern um etwas Grundlegendes: „Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind in erster Linie Kinder und Jugendliche und müssen unter das rechtliche Dach des SGB VIII kommen.“
Bevor er die Tagung zu weiteren Terminen verlassen musste, unterstrich der Behindertenbeauftragte: „Inklusion braucht auch Verbündete, und ich rechne Sie zu meinen Verbündeten.“
Als erster Fachreferent sprach Dr. Christian Erzberger, Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS) e.V. und Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V. in Bremen, zum Thema: „Damoklesschwert Volljährigkeit: Was der neue Status für das Kind, seine Pflegefamilie und seine Herkunftsfamilie bedeutet – ein systemischer Blick“. Erzberger betonte zunächst, dass Alles im Leben Übergang sei: „Wir führen ein Leben in Übergängen. Wir machen eigentlich nichts anderes. Das Leben ist eine endliche Aneinanderreihung von Übergängen.“
Charakteristisch sei, dass Pflegekinder andere Lebensläufe haben als andere Kinder, oft geprägt von Diskontinuitäten und existenziellen Erfahrungen und verbunden mit größeren Risiken bei den Übergängen. „Die Lebensläufe von Pflegekindern unterscheiden sich häufig dramatisch“, meinte Erzberger. „Damit müssen die Kinder klarkommen und das für sich in die Biografie einbauen. Sie haben andere Geschichten, und die müssen auch anders erzählt werden.“
Er führte weiter aus, dass sich Übergänge und Statuspassagen nicht punktuell vollziehen, sondern diesen jeweils ein Prozess zugrunde liegt. Die rechtliche Volljährigkeit mit dem 18. Geburtstag sei ein künstlich geschaffener Punkt: „Volljährigkeit vollzieht sich als Prozess, nicht als Punkt.“ Auch für Pflegekinder mit Behinderung müsse deshalb mindestens die Hilfe für junge Volljährige gelten, wie sie in § 41 SGB VIII geregelt ist: „Der § 41 ist das Minimum für unsere Kinder.“ Ansonsten greife die Hilfe einfach zu kurz, unterstrich Erzberger: „Ich verwende gerne das Bild vom Marathonlauf: Unsere Pflegekinder sollen 42 Kilometer laufen, aber das Jugendamt hört bei 35 auf.“ Da gelte es, in Zukunft eine neue Balance zu finden.
Nevim Krüger aus Celle, BbP-Mitglied, zweifache Pflege- und Adoptivmutter, Vorsitzende des PFAD-Landesverbandes Niedersachsen und Initiatorin einer FASD-Selbsthilfegruppe, rekapitulierte anschließend, woher der Anstoß zu dieser Tagung kam: Ein Meinungsbeitrag in der „mittendrin“ hatte breiten Widerspruch erregt, weil er eine kompromisslose Loslösung auch behinderter Pflegekinder propagiert und Pflegeeltern, die dies nicht unterstützen, eigennützige Motive vorgeworfen hatte. Nevim Krüger betonte dagegen: „Viele Pflegeeltern würden ihre Kinder gerne loslassen, finden aber keine guten Bedingungen, in die sie sie ziehen lassen könnten.“ Schon gar nicht mit 18: „Pflegekinder brauchen einfach mehr Zeit.“
Am Beispiel zweier Lebensläufe von Pflegekindern mit Behinderung verdeutlichte sie, wie unterschiedlich Übergänge in die Volljährigkeit verlaufen können: Beides junge Erwachsene mit FASD, beide in der Fremdunterbringung bei Pflegeeltern, beide in der Pubertät schon sehr auffällig. In einem Fall wurde mit vereinten Kräften rechtzeitig eine gute Internatslösung gefunden, im anderen Fall fühlte sich keiner so richtig zuständig, was schließlich zur gesellschaftlichen „Null-Linie“ führte – keine Wohnung, keine Ausbildung, keine Hilfe bei Anträgen, nicht einmal eine gesicherte Gesundheitsfürsorge.
Aus Krankheitsgründen hatte Dr. Heike Schmid-Obkirchner vom Bundesfamilienministerium ihre Teilnahme leider absagen müssen. Eine Vertretung schickte das Ministerium nicht, was vielfach bedauert wurde. Nach der Mittagspause im Foyer des Stadtmissions-Festsaals setzte deshalb die Juristin Lydia Schönecker vom Heidelberger SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies das Vortragsprogramm fort. Unter dem Titel „Perspektiven der Volljährigkeit: ein juristischer Blick auf die Übergänge und Möglichkeiten“ nahm sie detailliert die Rechtsgrundlagen für Pflegeverhältnisse und Übergänge auseinander – ein „Wirrwarr“, wie sie formulierte: „Der Gesetzgeber ist da am Zug, das muss sich ändern.“
Doch nicht nur das: Wie die Vorschriften umgesetzt werden, entbehre häufig jeglicher gesetzlicher Grundlage. „Was wir in der Praxis erleben, ist vielfach rechtswidrig“, unterstrich Lydia Schönecker – eine Erfahrung, die der Bundesverband und seine Mitgliedsfamilien in vielen Fällen teilen. Am § 41 SGB VIII führte sie etwa aus, dass die Fortsetzung von Hilfe zur Erziehung auch über das 21. Lebensjahr hinaus eine Soll-Verpflichtung für begründete Einzelfälle enthalte: „Das ist rechtlich durchaus stark.“ Und eine Behinderung stelle in jedem Fall eine Begründung für einen Einzelfall dar.
Gleichzeitig stellte sie klar: „Übergang heißt nicht: Ich setze den jungen Menschen vor die Tür.“ In der Eingliederungshilfe werde mit der Volljährigkeit die Selbstbestimmung bei der Wahl des Lebensortes gerade gestärkt. „Der Selbstbestimmungsanspruch kann sich auch auf Fortsetzung des Lebens in der Pflegefamilie richten“, betonte Schönecker.
Nach einem Blick auf den neuen § 80 SGB IX, der aus dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) stammt und der keine Vorgaben enthalte, resümierte die Juristin: „Ein rechtlicher Anknüpfungspunkt für eine Weniger-Leistung [ab 18] ist nicht ersichtlich. Es gibt kein Muss, ein Gastfamilien-Modell anzuwenden.“ Später ergänzte sie: „Es gibt keine Rechtsgrundlage für irgendeine Statusherabsetzung.“
In einem Exkurs zeigte sie aus ihrer Forschungsarbeit auf, wie unterschiedlich die Leistungen für Pflegefamilien in Deutschland je nach Bundesland ausfallen. Ihr Fazit: „Es ist skandalös, wie heterogen Pflegegeldzahlungen in der Bundesrepublik aussehen.“ Allein beim Sachaufwand liege zwischen 564 und 753 Euro ein Unterschied von fast 200 Euro – „das macht mich sprachlos“. Beim Erziehungsbeitrag ist es nicht besser: Hier werden zwischen 195 und 300 Euro gezahlt. Der gesetzlich vorgesehene Sonderbedarf falle „sehr heterogen“ aus, er ist quasi nirgends einheitlich geregelt. „Hier besteht extreme Vernachlässigung“, sagte sie mit bedauerndem Blick gerade auf Pflegefamilien mit behinderten Kindern: „Ihr hohes Engagement ist nirgends hinterlegt, sondern der Kommune überlassen.“
„Das Wirrwarr an rechtlichen Grundlagen ist objektiv“, fasste Lydia Schönecker zusammen und erinnerte daran, dass der Übergangsparagraph 54 Abs. 3 im SGB XII eigentlich einmal gedacht war „als Einstieg in eine Mehr-Regelung“, sprich eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Dadurch, dass das BTHG inzwischen „vorgelaufen“ ist, fehle jetzt die Kinder- und Jugendperspektive komplett. „Diese Problematik wird besonders bei der Volljährigkeit deutlich.“
Prof. Dr. Wolfgang Schröer vom Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim widmete sich dem Thema „Wann endet Erziehung? Verselbstständigung im Fokus des Selbstbestimmungsrechts“ und betonte gleich zu Beginn: „Wir diskutieren hier die Inklusion an sich. Das ist die Nagelprobe.“ Man könne deshalb nicht sagen, es ginge um einen Randbereich oder nur um wenige: „Das ist die Konstellation der Zukunft.“
Mit Blick auf aktuelle Forschungszahlen zeigte er, dass der Auszug aus dem Elternhaus in Europa im Durchschnitt mit 24,6 Jahren erfolgt. „Im Regelfall also nicht mit 18“, so Schröer, weshalb es „absurd“ sei, dies gerade von Pflegekindern zu erwarten: „Müssen das gerade unsere sein?“ Die empirische Wirklichkeit werde hier vom Recht nicht abgebildet, dies sei „nicht zeitgemäß“. In Kanada beispielsweise heiße es derzeit: „25 is the new 18.“
Gleichzeitig stellt Schröer fest: „Wir wissen nicht, wie junge Menschen mit Behinderung das Jugendalter erleben. Das ist eine Leerstelle in den Debatten.“ Außerdem ergänzte er: „Wir agieren häufig mit veralteten Jugendbegriffen.“ Selbstständigkeit bedeute nicht, alles alleine machen zu müssen. „Autonome Lebensführung ist immer eine Beziehungsleistung. Unabhängigkeit zeigt sich in der Qualität der Abhängigkeiten oder der Nachhaltigkeit, soziale Beziehungen zu leben.“ Autonomie und Sorge widersprächen sich nicht, so Schröer: „Autonomie heißt nicht, dass ich keine Hilfe brauchen darf.“
Zwar sei nach wie vor das Bild von Jugend als Ablösung vorherrschend. „Wir Sozialisationsforscher haben uns davon aber längst verabschiedet. Wir denken nicht den Cut, den Abbruch, die Freisetzung. Nötig ist ein Wechsel von einer Kultur des Verabschiedens zu einer Kultur des Wiedersehens.“ Kein Elternteil würde schließlich die Akte Kind zumachen. „Wir hätten eine andere Haltung der Ämter, wenn diese die Akten nicht zumachen dürften, sondern länger verantwortlich blieben“, sagte Schröer. „Ich plädiere für eine Jugendhilfe bis 27 und ein Recht auf After-care-services für Kinder und Familien.“ Denn nicht der Careleaver sei das Problem, sondern die Infrastruktur der Hilfen. „Unterstützung im jungen Erwachsenenalter schafft Nachhaltigkeit“, betonte Schröer. Pflegefamilien ohne Infrastruktur seien wie ein Handy ohne Netz. Hier sei es notwendig, Verfahrenssicherheit, Verlässlichkeit und Nachhaltigkeit zu schaffen. „Sie können schließlich niemanden inkludieren, Sie können nur Inklusion durch Infrastruktur ermöglichen.“
BbP-Verdienstmedaille für Gila Schindler
Umrahmt vom Abendprogramm der Razzzones fand außerdem die diesjährige Verleihung der Verdienstmedaille des BbP statt. Bereits an Pfingsten hatte die Mitgliederversammlung beschlossen, die Rechtsanwältin Gila Schindler mit der Verbandsmedaille für besondere Verdienste um Pflegekinder mit Behinderung auszuzeichnen. Als Fachanwältin für Sozialrecht setzt sie sich seit vielen Jahren für die Belange behinderter Pflegekinder ein – zuerst beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) in Heidelberg, später als Regierungsrätin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin und seit 2010 als niedergelassene Anwältin mit Sozietät in Heidelberg und Berlin. In dieser Funktion hat sie nicht zuletzt mehrere wegweisende höchstrichterliche Urteile erstritten. Dadurch wurde unter anderem klargestellt, dass Pflegegeld der Pflegekasse eine andere Leistung darstellt als das namensgleiche Pflegegeld für den Unterhalt von Pflegekindern und demnach beide Leistungen nicht miteinander verrechnet werden dürfen.
Auf der Bühne im Festsaal der Berliner Stadtmission überreichte BbP-Vorsitzende Kerstin Held die gravierte Münze und bedankte sich ein weiteres Mal im Namen des gesamten Verbandes. Gila Schindler nahm die Auszeichnung erfreut entgegen, beschrieb ihren eigenen Gemütszustand angesichts der aktuellen Gesetzeslage allerdings auch als „verzagt“: „Wir sind noch gar nicht da angelangt, wo wir hinwollen“, betonte die Anwältin. „Wir hatten schon viele Hoffnungen“, unterstrich sie, „aber alle unsere Forderungen sind noch gar nicht umgesetzt.“ Auch als Ermutigung an alle Mitstreiter meinte sie: „Jetzt heißt es Weiterbohren an den dicken Brettern.“
Gila Schindler ist die zweite Person, die mit der Verdienstmedaille des BbP ausgezeichnet wird. Im Jahr zuvor erhielt sie Norbert Müller-Fehling, der langjährige Geschäftsführer des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) e.V.
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