„Die Verfahrenslotsen sind Schlüsselfiguren auf dem Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe“

BbP legt erstmals Profilbeschreibung für künftige Verfahrenslotsen vor und fordert eine Aufwertung der geplanten Stellen

Die Jugendhilfereform ist ein hochaktuelles Thema: Bis zum Jahr 2028 möchte der Gesetzgeber eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe schaffen, die für alle Kinder mit und ohne Behinderung zuständig ist. So sieht es das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vor, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist. Ein wesentliches Steuerungsinstrument in diesem Prozess bilden die Verfahrenslotsen. Sie sollen das Zusammenführen bisher getrennter Leistungssysteme beratend begleiten.

„Die Verfahrenslotsen sind Schlüsselfiguren auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, die für alle Kinder da ist“, sagt Kerstin Held, Vorsitzende des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder (BbP) e.V. „Damit sie diese Rolle adäquat ausfüllen können, müssen sie aber – anders als bislang vorgesehen – dem Jugendamt übergeordnet sein.“ Dies ist eine der zentralen Aussagen der Profilbeschreibung „Der Verfahrenslotse als Inklusionslotse“, die der Bundesverband heute veröffentlicht hat.
(Link zum Text: https://bbpflegekinder.de/verfahrenslotse/)

„Der Verfahrenslotse ist Systemmanager und Fallmanager in einem. Vom Gesetzgeber mit diesem Doppelmandat ausgestattet, macht nur eine rechtskreisübergreifende Ansiedlung der neuen Stellen Sinn“, fordert Held. „Erst eine solche Aufwertung der Verfahrenslotsen ermöglicht Weisungsbefugnis und somit das Fundament für echtes Systemmanagement.“

Verfahrenslotsen müssten schließlich die Systeme Eingliederungshilfe und Jugendhilfe zusammenbringen können, so Held weiter. „Wenn dabei Verschiebebahnhöfe vermieden werden, entlastet das die Verwaltung und macht das Fallmanagement effektiver. Das wäre ein großer Vorteil für die betroffenen Kinder und ihre Familien.“

Zumal es damit, wie die BbP-Vorsitzende ergänzt, noch längst nicht getan ist: „Die Hilfen für unsere Kinder setzen sich aus weitaus mehr als zwei Gesetzbüchern zusammen. Diese Komplexität bleibt in der Beratung und Hilfeplanung auch nach der Überführung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche in das SGB VIII bestehen.“ Auch hier könnten Verfahrenslotsen künftig wertvolle Dienste leisten.

Gesamtzuständigkeit der Jugendhilfe ist ein lang debattiertes Thema

„Die Diskussion darüber, wie eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe geschaffen und ausgestaltet werden kann, beschäftigt Fachwelt und Öffentlichkeit bereits seit mehr als drei Jahrzehnten“, betont Kerstin Held. „Erst jetzt rücken praktikable Lösungen in greifbare Nähe. Diese Chance müssen wir ergreifen!“

In einem breit angelegten Beteiligungsprozess „Mitreden – Mitgestalten“, an dem auch der BbP beteiligt war, wurde in der vergangenen Legislaturperiode der Grundstein für die aktuelle Gesetzesreform gelegt. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist dieses Bestreben durch die Ankündigung eines erneuten Beteiligungsprozesses bekräftigt und vor allem die Schlüsselrolle der Verfahrenslotsen hervorgehoben worden: Die Stellen sollen früher als bislang vorgesehen und ohne Befristung installiert werden.

„Wir haben bereits im ersten Beteiligungsprozess die frühzeitige Einführung der Verfahrenslotsen gefordert“, ergänzt Kerstin Held. „Es stimmt uns hoffnungsfroh, dass sich unsere Forderungen im Koalitionsvertrag wiederfinden. Wir stehen dem Reformprozess auch weiterhin als aktive Mitdenker zur Seite und bringen unser Alleinstellungsmerkmal als einzige Interessenvertretung für die Belange von Pflegekindern mit Behinderung und ihrer Familien mit großer Hoffnung in die Debatte ein“, so Held abschließend.

Über den Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.

Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) ist eine Selbsthilfevereinigung von Pflegeeltern, die sich für Pflegekinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen engagieren. Er wurde 1983 gegründet und vertritt bundesweit mehr als 550 Familien mit über 1.000 Pflegekindern. Zentrales Anliegen ist die Vermittlungshilfe von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Pflegefamilien. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, in einer Familie aufzuwachsen. Der BbP ist als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt und vertritt die Interessen behinderter Pflegekinder und ihrer Pflegeeltern auch im politischen, sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Bereich.

Kontakt:
Kerstin Held, Vorsitzende
04961 7787331, held@bbpflegekinder.de

 

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