Beratung
Die Beratung unserer Pflegefamilien ist einer der großen Schwerpunkte des Bundesverbands behinderter Pflegekinder e.V. Seit mehr als drei Jahrzehnten arbeiten unsere Mitglieder mit unterschiedlichsten Kindern. Daraus ist ein Erfahrungsschatz erwachsen, den unsere Spezialisten gerne teilen. Denn so vielfältig wie unsere Kinder sind die Themen, die uns beschäftigen.
Folgende Beratungsschwerpunkte bieten unsere ehrenamtlichen Berater unseren Mitgliedern an:
- Beratung in Jugend- und Sozialhilfe-Fragen
- Beratung für Eltern von Kindern mit der fetalen Alkoholspektrumsstörung (FASD)
- Beratung zu Blindheit und Sehbehinderung
- Beratung zu Kindern mit degenerativen Muskelerkrankungen und begrenzter Lebenserwartung
- Beratung zu steuerrechtlichen Fragen
- Beratung zu versicherungsrechtlichen Fragen
- Beratung zu Förderung und Integration geistig behinderter Menschen mit belastenden Verhaltensweisen
- Beratung zu Spina bifida und zum Shaken Baby Syndrome / Battered-Child-Syndrom
- Beratung bei Fragen zu häuslichen Pflegediensten und Intensivmedizin, Heimbeatmung, PEG-Sonden, Palliative Care / Palliativpflege
- Beratung zu Intensivpflegekindern
- Beratung für gleichgeschlechtliche Beziehungen und ihre Alltagskompetenzen
- Beratung zu SGB XI und Fragen der allgemeinen Grundpflege
- Beratung zu Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz
- Beratung zu sexuellem Missbrauch und Trauma
- Beratung zur Krisenintervention bei Tod und Unfall mit Verletzten
Die jeweiligen Telefonnummern und Kontaktadressen erhalten Sie über die Geschäftsstelle oder in unserer Fachzeitschrift „mittendrin“.
Bitte bedenken Sie, dass alle Auskünfte unserer ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. kann weder eine Garantie für die Richtigkeit noch eine Haftung übernehmen.
Wir empfehlen: Informieren Sie sich stets aus mehreren seriösen Quellen und nehmen Sie für Ihr Anliegen bei Bedarf die Hilfe eines spezialisierten Anwalts in Anspruch.
Wir empfehlen auch: Nehmen Sie zu offiziellen Terminen eine Vertrauensperson mit. Sie haben immer das Recht, dass eine Person Ihres Vertrauens Sie in Gespräche begleitet. Diese Person muss dafür nicht explizit qualifiziert sein, sie muss sich auch nicht zwingend am Gespräch beteiligen. Manchmal wirkt es schon Wunder, wenn einfach noch jemand dabei ist. Und Sie haben hinterher einen unabhängigen Zeugen für das, was gesagt wurde.
Zu allen Fragen rund um die Vermittlung von Pflegekindern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung hilft unsere Geschäftsstelle weiter.