„Corona-Auszeit für Familien“: Zuschuss für Urlaubswoche gilt auch für Pflegefamilien

Mit einem neuen Förderprogramm gibt das Bundesfamilienministerium einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent für die Kosten einer Familien-Urlaubswoche in bestimmten gemeinnützigen Familienerholungseinrichtungen oder Ferienstätten.

Anspruch darauf haben generell alle Familien, in denen jemand eine Behinderung hat. Bei Familien ohne Behinderung ist der Anspruch abhängig vom Einkommen. Auch Pflegefamilien fallen unter die Definition „Familie“, sofern ein Kindergeldanspruch besteht.

Von den Familien wird ein Eigenanteil von 10 Prozent erwartet, die Anreise wird ebenfalls nicht gefördert. Der Zuschuss aus dem Programm „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ kann sowohl 2021 als auch 2022 für jeweils bis zu sieben Übernachtungen in Anspruch genommen werden.

Welche Einrichtungen für diese Aktion in Frage kommen sowie weitere Infos stehen auf der Seite des Familienministeriums.

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