Handreichung für die Ausbildung von Kinderschutzfachkräften und insoweit erfahrenen Fachkräften im inklusiven Kinderschutz

Mit der vorliegenden Handreichung hat der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. erstmalig einen Praxisleitfaden für die Weiterbildung von Fachkräften im inklusiven Kinderschutz erarbeitet. Als Vorsitzende des Verbandes ist mir dieses Thema ein besonderes Anliegen: Seit vielen Jahren begleitet es mich in der Verbandsarbeit und in meinem Alltag mit meinen eigenen behinderten Pflegekindern.

Titelblatt der BbP-Handreichung
Titelblatt der BbP-Handreichung

Kinderschutz von Kindern mit Behinderung braucht eine deutliche Benennung. Behinderungsspezifische Bedarfe können nicht in aller Selbstverständlichkeit mitgedacht werden und in bereits vorhandene Systeme nahtlos einfließen. Zu groß sind die nach wie vor vorhandenen Unterschiede in den Systemlogiken und Sichtweisen.

In der Fachwelt der Kinder- und Jugendhilfe spüre ich häufig noch Unsicherheit und Ängste, vor allem dann, wenn es um Kinder mit intensiv-pflegerischem Bedarf geht. Dies kann zu Fehleinschätzungen führen, wenn nicht an den notwendigen Stellen sensibilisiert wird. So können Gefährdungslagen von Kindern mit Behinderung überbewertet oder aber mit Blick auf die Behinderung nicht ernst genommen und unterbewertet werden. Dieses Spannungsfeld kann nur dann im Sinne des inklusiven Kinderschutzes aufgelöst werden, wenn man den Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe lebensnahe Begegnungen ermöglicht.

Ich spreche immer von der Emotionalisierung der Sachebene. Kommunikation und Interaktion mit Kindern, deren Mitteilungsmöglichkeiten nicht in der verbalen Sprache liegen, brauchen eine basale Ebene. Manchmal sind es körperliche Signale, die durch fachliche Deutung zu deutlichen Worten werden.

Auf struktureller Ebene wird es vor allem wichtig sein, der besonderen Stellung von Kindern mit Behinderung im Sozialleistungssystem Rechnung zu tragen. Kinder mit Behinderung bewegen sich zwischen mehreren Schnittstellen und sind somit auf unterschiedliche Behörden, Dienste und Institutionen angewiesen. Auf etwas oder jemanden angewiesen zu sein, mündet nicht selten in „ausgeliefert sein“. Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit und der im Jugendamt verortete Kinderschutzauftrag sind eine Notwendigkeit für gelingenden inklusiven Kinderschutz.

Als Pflegemutter von insgesamt zehn Kindern mit Behinderung ist mir die Abhängigkeit von Systemen vertraut. Ich muss immer einen Schritt weiter denken und einen Plan B haben, damit meine Kinder auch die Hilfe bekommen, die sie wirklich brauchen. Gutes Gelingen und Hilfegewährung hängen oft nicht von mir als Pflegeperson ab. Die Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder trage ich dennoch.

Für diese Handreichung war es uns wichtig, die Vielfalt der Themen im Kontext des inklusiven Kinderschutzes abzubilden und einen kleinen Baustein zum besseren Urteilsvermögen beizufügen. Für die Handreichung wünsche ich mir eine rege Anwendung in der Praxis und vor allem gute Impulse zur Weiterentwicklung. Kinderschutz ist ein Prozess und keine Momentaufnahme.

Reiche Erkenntnisse bei der Umsetzung wünscht Ihre

Kerstin Held
Vorsitzende

Hier gibt es die Handreichung als Download [PDF 5,9 MB].

 

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