BbP kritisiert Verharmlosung von Alkohol in der Schwangerschaft in aktuellem Beitrag im „Zeit-Magazin“
Das Fetale Alkoholsyndrom ist eine lebenslange hirnorganische Schädigung, die beim noch ungeborenen Fötus durch den Alkoholkonsum der werdenden Mutter verursacht wird. Bereits geringe Mengen können zu irreversiblen Schäden führen.
Dr. Mirjam Landgraf, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinderneurologie und Autorin der S3-Leitlinie zur FASD-Diagnostik, sagt auf die Frage „Gibt es eine unbedenkliche Trinkmenge in der Schwangerschaft?“:
„Nein, die gibt es nicht. Es führt zwar nicht jeder Alkoholkonsum dazu, dass das Kind erkrankt, aber wir wissen nicht, welche Menge dem Fötus schadet und welche nicht. Dazu gibt es keine gesicherten, wissenschaftlichen Erkenntnisse. Die weltweite Empfehlung ist: Vollständige Alkoholabstinenz in der Schwangerschaft!“ (Focus-Interview vom 25.02.2021)
Im aktuellen Beitrag „Ein Glas Wein scheint in der Schwangerschaft nicht zu schaden“ im ZEIT-Magazin vom 3. April 2021 wird die dringend notwendige und weitgreifende Prävention im Keim erstickt und Alkoholkonsum während der Schwangerschaft legitimiert und auf verantwortungslose Weise beschönigt.
Jedes Jahr kommen allein in Deutschland über 20.000 Kinder mit der Diagnose „Fetale Alkoholspektrum-Störung“ (FASD) zur Welt. Die Dunkelziffer ist weit höher. Damit führt FASD die Liste der häufigsten angeborenen Behinderungen der westlichen Welt an – und wäre gleichzeitig zu 100 Prozent vermeidbar! Die betroffenen Menschen leiden ein Leben lang unter dem entstandenen strukturellen Hirnschaden und den damit verbundenen Einschränkungen und Komorbiditäten.
Im aktuellen Interview von Fiona Weber-Steinhaus mit der Ökonomie-Professorin Emily Oster wird einmal mehr deutlich, dass die gesellschaftliche Verantwortung zur Vermeidung des Fetalen Alkoholsyndroms fehlt. „Ich bin Ökonomin, die meisten Entscheidungen basiere ich auf einer Risiko-Nutzen-Abwägung“, sagt Oster zu Beginn des Interviews. So scheint Emily Osten den „Nutzen“ von Wein (worin auch immer dieser bestehen mag) gegen das Risiko einer lebenslangen Schädigung des Kindes durch Alkohol in der Schwangerschaft durch eine Excel Tabelle abzuwägen.
Auf Nachfrage, ob man sich als Schwangere auch mal ein Glas Wein gönnen dürfte, fällt die Antwort erschreckend verantwortungslos aus: „Ich fand keine stichhaltigen Beweise, dass eine geringe Menge Alkohol die kognitive Entwicklung des Ungeborenen beeinträchtigt. Das heißt: Mal ein Glas Wein zu trinken scheint nicht zu schaden.“
Weiter wird im Artikel über die Mengen von Alkohol in der Schwangerschaft diskutiert. An dieser Stelle wird suggeriert, dass Alkohol nur in großen Mengen schädlich sei. Aus unserer Sicht ist dies grob fahrlässig, da nur eines gelten kann: Null Alkohol – null Risiko!
Alkohol ist ein Nervengift, das in jeder Menge schadet – umso mehr bei ungeborenen Kindern, deren Organismus diesem Gift schutzlos ausgeliefert ist. Der Fötus trinkt mit und braucht etwa zehn Mal so lange für die Entgiftung wie die Mutter selbst. Die Leber des Fötus arbeitet erst ab dem 7. Monat der Schwangerschaft eigenständig. Neben der Menge des Alkohols spielen z.B. Zeitpunkt und Konstitution eine wesentliche Rolle für die konkrete Auswirkung und die Stärke der Schäden.
Es darf an dieser Stelle keine beschönigende Risiko-Nutzen-Abwägung geben! Es ist keinerlei „Nutzen“ von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft vorstellbar, der das Risiko einer lebenslangen Schädigung des ungeborenen Kindes aufwiegen kann!
Prof. Dr. Hans-Ludwig Spohr, Spezialist für alkoholgeschädigte Kinder mit jahrzehntelanger Erfahrung in der FASD-Diagnostik, beantwortet die Frage nach geringen Mengen Alkohol in der Schwangerschaft: „Wir können nicht ausschließen, dass es trotzdem zu kognitiven Schäden kommen kann, die sich beispielsweise erst im Schulalter zeigen.“ (ZEIT vom 16. September 2017)
Beim aktuell vorliegenden Interview mit Emily Oster hat die ZEIT – auch wenn das Interview ansonsten sachlich geführt ist – keine ausreichende Verantwortung übernommen. Die gefährlich falsche Schlagzeile und der fehlende Hinweis auf das Fetale Alkoholsyndrom sind für ein derart seriöses Medium als fahrlässig anzusehen. Mediziner und Forscher aus verschiedenen Fachrichtungen und ihre langjährigen Erkenntnisse werden durch Excel-Aufzeichnungen einer Wirtschaftswissenschaftlerin diskreditiert. Bereits mit ein wenig oberflächlicher Recherche hätte man herausfinden können, dass mittlerweile zahlreiche renommierte Institutionen und Organisationen aus guten Gründen zu „Null Alkohol in der Schwangerschaft und Stillzeit“ aufrufen, darunter die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, der Berufsverband der Frauenärzte oder die Deutsche Gesellschaft für Ernährung.
Wir fordern deshalb: Aufklärung statt Bagatellisierung! Medien haben hier eine wesentliche Verantwortung zu tragen.
Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V.
Nevim Krüger, Kerstin Held (FASD-Ausschuss)