Erstmals gibt es jetzt einen Online-Pflegegradrechner, der auch die Kriterien für Kinder berücksichtigt. Damit lässt sich schnell und komfortabel abfragen, zu welchem Ergebnis das neue Begutachtungsverfahren zur Einstufung in die Pflegegrade der Pflegeversicherung führen kann. Für Privatpersonen lässt sich der Pflegegradrechner kostenlos nutzen. Das Alter des Kindes kann dabei exakt eingegeben werden, das Programm stellt daraufhin die jeweiligen Bewertungskriterien ein.
Zum Pflegegradrechner für Kinder geht es hier.
Nach dem neuen Begutachtungsverfahren gelten für Kinder einige Besonderheiten. Diese richten sich nach dem Alter:
- Ab 11 Jahren gelten für Kinder die gleichen Maßstäbe wie für Erwachsene (was auch bisher schon so war: Ab dem 11. Lebensjahr wurden auch bisher keine Minuten mehr für natürlichen altersbedingten Hilfebedarf abgezogen).
- Bis zu einem Lebensalter von 19 Monaten werden nur in 3 Modulen Bewertungen vorgenommen, außerdem erhält das Kind grundsätzlich einen Pflegegrad, der um 1 höher liegt als die errechnete Bewertung.
- Ab dem 19. Lebensmonat bis zum 11. Geburtstag gelten diejenigen Kriterien, die in den Richtlinien des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Kapitel Kinder beschrieben sind. Diese sind zum Teil sehr umfangreich und nicht immer ganz leicht verständlich formuliert. Dennoch kann es sich lohnen, diese nachzulesen, um einen Eindruck davon bekommen, was bei einer Begutachtung herauskommen könnte.
Hier geht es zu den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Das Kapitel zur Begutachtung von Kindern beginnt auf Seite 108 und geht bis Seite 159.