„Versorgung mit häuslicher Intensivpflege sicherstellen!“ – BbP unterstützt Forderung des bvkm zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

Am morgigen Mittwoch, 17. Juni 2020, hört der Gesundheitsausschuss des Bundestages Sachverständige zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG, vormals RISG) an. Aus diesem Anlass fordert der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) erneut Nachbesserungen am Gesetzesentwurf: Die Krankenkassen müssen die flächendeckende Versorgung mit häuslicher Intensivpflege sicherstellen!

Die Pressemitteilung des bvkm finden Sie hier

Bereits im April hat der bvkm gefordert, das Verfahren für das umstrittene Gesetz während der Corona-Pandemie auszusetzen, weil sich die Betroffenen derzeit kaum dazu äußern können: Menschen mit Intensivpflegebedarf und ihre Angehörigen haben zurzeit vordringliche existenzielle Probleme.

Die Stellungnahme des bvkm finden Sie hier

Den Forderungen unseres Dachverbandes bvkm schließen wir uns als Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. uneingeschränkt an.

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