Voller Regelsatz Grundsicherung für Kinder im Elternhaushalt

Volljährige Kinder mit Behinderung, die als dauerhaft voll erwerbsgemindert gelten und im Haushalt der Eltern leben, können vom Sozialamt, wenn sie Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, den vollen Regelsatz von monatlich 391 Euro beanspruchen. Bisher werde oft nur ein reduzierter Satz von 313 Euro gezahlt. Dies gehe aus einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Juli 2014 hervor, betont die Müncher Anwaltskanzlei Hoffmann&Greß in ihrem aktuellen Info-Brief.

Die Fachanwälte empfehlen, umgehend beim Sozialamt eine Anpassung des aktuellen Grundsicherungsbescheids zu verlangen.

Zudem könne die Anpassung auch rückwirkend geltend gemacht werden: Wer bis 31.12.2014 einen Nachprüfungsantrag stellt, könne eine Nachzahlung ab 01.01.2013 fordern, falls zuvor bereits Widerspruch eingelegt wurde, längstensfalls sogar ab 01.01.2011. Wer den Nachprüfungsantrag erst 2015 stellt, könne dann nur noch für 2014 eine Nachzahlung beanspruchen.

Die Anwälte vermuten, dass dies auch für Pflegekinder zutrifft, die im Haushalt der Pflegeeltern leben.

Hier gibt’s den Info-Brief als PDF-Download.

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