Wenn Kinder mit Behinderung erwachsen werden

Parallel zum Dialogprozess für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe hat heute in Berlin das Projekt „Gut begleitet ins Erwachsenenleben“ einen weiteren Schritt nach vorne gemacht. Dabei geht es darum, ein funktionierendes Übergangsmanagement in und nach stationären Hilfen zu entwickeln. Unsere Vorsitzende Kerstin Held hielt beim Expert_innengespräch eines der beiden Kurzinput-Referate. Das andere hielt die Sozialrechts-Fachanwältin Gila Schindler.

Rechtsanwältin Gila Schindler spricht, Josef Koch sitzt
Sozialrechtsanwältin Gila Schindler (Kanzlei KASU) und Josef Koch (IGfH) beim Expert_innengespräch im Familienministerium. [Foto: Kerstin Held]
Die Gesprächsrunde mit rund 35 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Selbsthilfe, Jugendhilfe und Eingliederungshilfe stand unter dem Titel „Inklusive kommunale Infrastruktur für junge Erwachsene“. Eingeladen zu diesem Expertengespräch hatte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das komplette Projekt läuft bereit seit 2016 und wird gemeinsam geleitet von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und der Universität Hildesheim.

Kerstin Held berichtet: „In Fallskizzen wurde zunächst deutlich, dass das bestehende Hilfesystem für junge Erwachsene schwer bis gar nicht zugänglich ist und dass das Rechtsverständnis in Meinungsvielfalt aufgeht. Kurzum: Hilfen mit dem Eintritt in die Volljährigkeit rigoros zu beenden, hat – insbesondere bei Kindern mit Behinderung – oft fatale Folgen.“ Damit solche Übergänge ins Erwachsenenleben nicht zu Exklusionsrisiken werden, soll das Projekt in mehreren Schritten Verbesserungen erarbeiten.

Gila Schindler verdeutlichte anhand von zwei Fallbeispielen, wie groß der Bedarf an klarer Steuerung und wie wichtig die langfristige Absicherung von Hilfeverläufen sind.

Kerstin Held zeigte in ihrem Impulsvortrag zum Thema „Erwachsenwerden junger Menschen mit Behinderung in Pflegefamilien“, wie Entwicklungsprozesse bei Kindern mit Behinderung generell verzögert ablaufen, und betonte, dass in diesem Kontext 18 Jahre nicht ausreichen können: „Die Pflicht, Kinder auf das Leben vorzubereiten, besteht ausnahmslos! Wie das aussehen kann, ist ein kreativer Lebensprozess, der nur durch Sorgfalt langfristig seine Verlässlichkeit findet. Bei Menschen mit Behinderung braucht man nur ein paar andere Ideen und Zeit – sonst nichts.“

In einem „Themenstehcafe“ wurden anschließend zu verschiedenen Oberbegriffen Schlaglichter gesammelt und später offen diskutiert. Wissenschaftler der Universitäten Hildesheim und Siegen betrachteten die sozialräumlichen Perspektiven genauer. In sieben Thesen trugen sie vor, dass Beratung oft erst dann ansetze, wenn eine Problemlage weit fortgeschritten sei. Dabei gehe es schon deutlich vorher um individuelle Lebenssituationen. Im besten Fall entstünden die späteren Probleme dann gar nicht erst.

Die zum Abschluss gesammelten „Aufträge für die Zukunft“ weisen die Richtung, die das Projekt in den nächsten Monaten nehmen wird.

Das gesamte Projekt ist hier beschrieben.

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