Bis zum Jahr 2028 möchte der Gesetzgeber eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe schaffen, die für alle Kinder mit und ohne Behinderung zuständig ist. So sieht es das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vor, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist.
Ein wesentliches Steuerungsinstrument in diesem Prozess bilden die Verfahrenslotsen. Sie sollen das Zusammenführen bisher getrennter Leistungssysteme beratend begleiten.
Doch wie sollen diese neuartigen Verfahrenslotsen beschaffen sein?
Dazu legt der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. heute erstmals eine Profilbeschreibung vor, die in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Inklusive Pflegekinderhilfe entstanden ist.
Das achtseitige Dokument mit dem Titel „Der Verfahrenslotse als Inklusionslotse“ enthält dabei neben einer Definition, einer Beschreibung der Aufgabenfelder und einem Einarbeitungs- und Qualifizierungsleitfaden auch Forderungen, die über bisherige Gesetzesvorgaben hinausgehen – etwa danach, dass Verfahrenslotsen eine dem Jugendamt übergeordnete Position benötigen.