Positionen
Jedes Kind braucht eine Familie – auch Kinder mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Pflegefamilien sind gerade auch für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, die nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können, die bessere Alternative zu einem Heim oder einer Intensivstation.
Für ihre besonderen Aufgaben brauchen Pflegefamilien von behinderten Kindern aber auch besondere Unterstützung. Der Bundesverband setzt sich deshalb dafür ein, dass die Rahmenbedingungen stimmen und Pflegefamilien nicht ausgenutzt werden.
Dazu veröffentlichen wir eigene Positionspapiere und engagieren uns gemeinsam mit Partnern in verschiedenen Bündnissen.
„Die Umsetzung der Reform darf nicht weiter verzögert werden“
19.06.2023 – In seiner 4. Stellungnahme zum aktuellen Beteiligungsprozess des Bundesfamilienministeriums zur Reform des SGB VIII begrüßt der BbP, dass viele der von ihm geforderten Inhalte zur Ausgestaltung des Verfahrenslotsen als Inklusionslotse inzwischen in die Diskussion aufgenommen worden sind. Überlegungen, die stufenweise Umsetzung der Reform deutlich zu verlängern, erteilt der BbP allerdings eine klare Absage: „Die aktuell zur Diskussion gestellte Aufschiebung bis 2036 lässt uns an der Ernsthaftigkeit zweifeln.“
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.
Um wie viele Kinder geht es überhaupt?
17.04.2023 – In seiner 3. Stellungnahme zum aktuellen Beteiligungsprozess des Bundesfamilienministeriums zur Reform des SGB VIII betont der BbP unter anderem ein weiteres Mal, wie wichtig endlich verlässliche Daten wären. Bis heute weiß niemand genau, wie viele Kinder mit Behinderung in die künftige inklusive Kinder- und Jugendhilfe eigentlich dazukommen. Auch die Zahl, wie viele Pflegekinder mit Behinderung es überhaupt in Deutschland gibt, wird nirgends erfasst.
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.
BbP fordert einen „differenzierten Leistungstatbestand“ in künftiger Kinder- und Jugendhilfe
13.02.2023 – Kinder und junge Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten müssen auch in der neuen inklusiven Kinder- und Jugendhilfe mit ihrem tatsächlichen Bedarf gesehen werden. Der BbP fordert deshalb im aktuellen Beteiligungsprozess des Bundesfamilienministeriums zur Reform des SGB VIII einen neuen Weg: einen „differenzierten Leistungstatbestand“, der ihrer Lebenswirklichkeit gerecht wird.
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.
Forderungen des BbP an die inklusive Jugendhilfe
Die kompletten Forderungen finden Sie hier.
BiP-Stellungnahme zum Referentenentwurf des KJSG
26.10.2020 – Stellungnahme der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP), dem gemeinsamen Sprachrohr von PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V., Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und der AGENDA Pflegefamilien, zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG)
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.
„Zeitplan muss dringend angepasst werden“ – BbP-Stellungnahme zum KJSG-Entwurf
20.10.2020 – Stellungnahme des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. zum Referentenentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG)
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.
„Kinderrechte gehören ins Grundgesetz“ – Statement unserer Vorsitzenden Kerstin Held zum Weltkindertag
20.09.2020 – Zum Weltkindertag schreibt die BbP-Vorsitzende Kerstin Held: „Kinder haben Rechte, und das steht leider nicht in unserem Grundgesetz. Ich persönlich finde das erschreckend, und an solchen Tagen wie diesen kann man es nicht oft genug sagen: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!“
Das komplette Statement finden Sie hier.
„Ein wichtiger Schritt“: Stellungnahme der BiP zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
14.09.2020 – Stellungnahme der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (BiP), dem gemeinsamen Sprachrohr von PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V., Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und AGENDA Pflegefamilien, zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (KJSG)
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.
Stellungnahme zum Dialogprozess „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“
27.03.2019 – Stellungnahme des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder e.V. zur 3. Arbeitssitzung am 04.04.2019 im Bundesfamilienministerium.
Das komplette Positionspapier finden Sie hier.
Mitreden – Mitgestalten, ein Beitrag der Pflegefamilienverbände zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe
22. Oktober 2018 – Gemeinsames Positionspapier von PFAD Bundesverband e.V., Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und AGENDAPflegefamilien mit Forderungen und Anregungen für die 19. Legislaturperiode.
Das komplette Positionspapier finden Sie hier.
Rechte von Kindern mit Behinderungen müssen im Koalitionsvertrag gestärkt werden
11. Oktober 2017 – Gemeinsame Stellungnahme des Bundesverbands behinderter Pflegekinder e.V. und des Aktionsbündnisses Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V.
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.
„Erste-Hilfe-Forderungen“ für dringende Änderungen im Pflegekinderwesen
20. Juni 2017 – Mit einem Demonstrationszug vom Brandenburger Tor zum Reichstagsgebäude hat der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. zusammen mit zahlreichen Mitstreitern auf akute Missstände im Pflegekinderwesen aufmerksam gemacht. Bundesfamilienminsterin Dr. Katharina Barley nahm den Erste-Hilfe-Koffer mit unseren wichtigsten Forderungen persönlich entgegen.
3 Forderungen zur „Ersten Hilfe“ einfach formuliert:
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- Sofortige Bemühungen und zeitnahe Realisierung einer gesetzlichen Übergangslösung zur Unterbringung von Kindern mit Behinderung in Pflegefamilien! Derzeit ist es dem Zufall überlassen, ob ein Kind mit Behinderung, welches nicht in seiner Herkunftsfamilie leben kann, in einer Pflegefamilie aufwachsen darf. Der jüngste Entwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland hat zum widerholten Male „unseren“ Kindern keinerlei Beachtung geschenkt. Die Übergangsregelung muss bis zum Eintritt der inklusiven Lösung bestand haben.
- Bedarfsgerechte Ausstattung und Beratung für Pflegefamilien! Die Ausstattung und Hilfe, die eine Pflegefamilie eines Kindes mit Behinderung erhält, ist nirgendwo geregelt. Zuständigkeitswechsel führen immer wieder zu Verlust von Leistungen, die zuvor für jeden Einzelfall hart erkämpft werden mussten. Beratung und Weiterbildung werden häufig gar nicht erst installiert.
- Kontinuitätssicherung auch über das 18. Lebensjahr hinaus! Keines unserer Pflegekinder ist mit dem 18. Lebensjahr erwachsen und verselbstständigt. Der jüngste Gesetzesentwurf sieht keine Hilfen für Kinder mit Behinderung im jungen Erwachsenenalter vor. Notlösungen wie Gastfamilien sind ein Hohn. Kinder, die in ihrer Pflegefamilie aufgewachsen sind, sind nicht zu Gast in ihrem Zuhause!
Mehr zu unserer Berlin-Demonstration finden Sie hier.
„Pflegefamilien sind eine sehr kindorientierte Hilfe“ –
Gemeinsames Positionspapier des Runden Tisches der Pflege- und Adoptivfamilienverbände
15. März 2013 – Im Runden Tisch der Pflege- und Adoptivfamilienverbände engagiert sich der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. dafür, die politischen Rahmenbedingungen für Pflegefamilien und die konkreten Abläufe in der Pflegekinderhilfe vor Ort zu verbessern. Für den BbP arbeiten Frauke Zottmann-Neumeister und Hannelore Ochs am Runden Tisch mit.
Gemeinsam mit dem Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. (PFAD), mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien e.V. (BAG KiAP) und mit der Agenda Pflegefamilien hat der BbP im März 2013 ein Positionspapier verabschiedet. Es richtet sich an Politiker auf allen Ebenen sowie an öffentliche und private Träger der Jugendhilfe gleichermaßen.
Die zentralen Forderungen aus dem Positionspapier lauten:
- Bundeseinheitliche Mindeststandards in der Pflegekinderhilfe
- Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder, unabhängig davon, ob sie behindert sind oder nicht
- Umsetzung einer bundeseinheitlichen Mindestausstattung der Pflegefamilien
- Stärkung der Kompetenz des Fachdienstes, der Pflegekind und Pflegefamilie betreut
- Verlängerung der Jugendhilfemaßnahme in der Pflegefamilie über das 18. Lebensjahr hinaus
- Sicherung von Beziehungskontinuität der auf Dauer angelegten Lebensperspektive
- Pflegekinder dürfen bei Gerichtsentscheidungen zu Umgangskontakten nicht länger mit Scheidungskindern verglichen werden (ergebnisoffene Prüfung im Einzelfall)
- Beteiligtenstatus für Pflegeeltern in allen familienrechtlichen Verfahren, die ihre Pflegekinder betreffen
- Rechtsanspruch für Pflegeeltern auf ein Wunsch- und Wahlrecht zwischen Diensten verschiedener Träger.
Hier gibt es das gesamte Positionspapier [PDF, 193 KB].
Links zu den Verbänden, die am Runden Tisch beteiligt sind, finden Sie in unserem Netzwerk.
„Behinderte Kinder sollen weiter in Familien aufwachsen können“ – Statement von Hubert Hüppe, Behindertenbeautragter der Bundesregierung
7. Februar 2013 – „Kinder mit Behinderung sollen auch künftig in Pflegefamilien betreut werden können, wenn hierdurch vermieden wird, dass sie in einem Heim untergebracht werden“, schreibt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen in einer Stellungnahme vom 07.02.2013. Damit begrüßt Hubert Hüppe die Verlängerung einer entsprechenden Übergangsregelung im zwölften Sozialgesetzbuch.
Gleichzeitig verdeutlicht der Beauftragte, dass die Verlängerung der Regelung im zwölften Sozialgesetzbuch nur eine Zwischenlösung darstellt: „Es kann nicht sein, dass Kindern Leistungen der Jugendhilfe vorenthalten werden, weil sie eine körperliche oder sogenannte ‚geistige‘ Behinderung haben. Die heutige Trennung der Kinder in unterschiedlichen Leistungssystemen führt in der Praxis oft dazu, dass Kinder mit und ohne Behinderung getrennt aufwachsen, etwa im Bereich frühkindlicher Erziehung. Die mit der Lösung der Schnittstellenprobleme zwischen Jugend- und Sozialhilfe befasste Bund-Länder-Arbeitsgruppe muss deshalb schnellstmöglich Lösungsvorschläge für gemeinsame Hilfen für alle Kinder in der Jugendhilfe vorlegen.“
Hier geht es zum gesamten Text der Pressemitteilung.